Wie sieht eine Psychotherapie
konkret aus?
Therapeut und Patient treffen sich in
regelmäßigen Abständen zu Gesprächen
(meist wöchentlich). Eine
Therapiestunde dauert 50
Minuten. Bei Bedarf können auch
Doppelsitzungen (100 Minuten) gehalten
werden.
Hierbei werden wir gemeinsam den
Ursachen Ihrer psychischen Probleme auf
den Grund gehen, Ziele zur Veränderung
setzen, mögliche Veränderungsmaßnahmen
besprechen und an deren Durchführung
arbeiten.
Dabei ist es sinnvoll und üblich, daß
wir uns zunächst für bis zu fünf
probatorische Sitzungen
(=Probesitzungen)
zusammensetzen, um uns gegenseitig
kennenzulernen und festzustellen, ob
Sie sich eine Psychotherapie mit mir
als Therapeutin vorstellen können, denn
Ihr Vertrauen ist Voraussetzung für
eine gelungene Behandlung. Außerdem
überprüfe ich als Psychotherapeutin in
diesen fünf Sitzungen, ob eine
Psychotherapie in Ihrem Falle sinnvoll,
notwendig und erfolgversprechend ist.
Danach wird ein Psychotherapieantrag an
Ihre Krankenkasse gestellt, bei der
diese in der Regel unter Zuhilfenahme
eines kompetenten Gutachters die
Indikation für Psychotherapie von ihrer
Seite überprüft und die Kostenübernahme
bewilligt. Bei privaten Krankenkassen
wird dieses Antragsverfahren nicht
immer verlangt. Erkundigen Sie sich
bitte bei Ihrer Krankenkasse! Die
Bearbeitung des Psychotherapieantrags
kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen,
bevor die eigentliche Therapie begonnen
werden kann.
Die Dauer der
Psychotherapie ist individuell
sehr unterschiedlich. Bei einer
Verhaltenstherapie liegt sie meist
zwischen 25 und 60 Sitzungen.
Fragen
Vielleicht haben Sie noch Fragen zur
Durchführung der Psychotherapie. Ich
beantworte selbstverständlich jede
Frage gerne am Telefon oder per E-Mail.
Hier zunächst die Antworten auf einige
häufig gestellte Fragen:
Ist eine Überweisung vom Arzt
notwendig?
Für Kassenpatienten,
Beihilfeberechtigte und die meisten
Privatversicherten nein. Sie können
direkt zu dem von Ihnen gewählten
Psychotherapeuten gehen. Nur noch sehr
wenige private Kassen halten an dieser
veralteten Praxis fest.
Privatversicherte sollten sich daher
vor Beginn der Psychotherapie bei ihrer
Kasse nach den Modalitäten erkundigen.
Es ist allerdings notwendig, bis zur
Beendigung der probatorischen Sitzungen
sich von einem Arzt Ihres Vertrauens
untersuchen zu lassen, um eine
körperliche Versursachung Ihrer
psychischen Probleme auszuschließen
(sog. Konsiliaruntersuchung).
Muß ich
zuzahlen?
Kassenpatienten müssen lediglich die
Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal
entrichten (wenn Sie nicht davon
befreit sind oder eine Überweisung vom
Hausarzt oder einem Facharzt haben),
ansonsten werden die Kosten vollständig
von der Krankenkasse übernommen.
Beihilfeberechtigte und
Privatversicherte müssen meist nicht
zuzahlen, es gibt jedoch private
Krankenkassen, die nicht den vollen
Stundensatz übernehmen oder auch die
Stundenzahl pro Jahr, für die sie die
Kosten übernehmen, beschränken. Dies
erfragen Sie bitte bei Ihrer
Krankenkasse. Meine Rechnung richtet
sich nach den üblichen GOP-Sätzen
(Gebührenordnung für
Psychotherapeuten).
Ich bin privat versichert.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten
für Psychotherapie?
Dies hängt von Ihrem individuellen
Vertrag mit der Krankenkasse ab. Die
meisten Kassen übernehmen die vollen
Kosten für Psychotherapie, es gibt
jedoch von Kasse zu Kasse Unterschiede.
Daher bitte ich Sie zu Ihrer eigenen
Absicherung, sich vor der Behandlung
bei Ihrer Kasse nach den Modalitäten
für die Kostenübernahme einer
Psychotherapie zu erkundigen. Dabei
gilt es zu erfragen,
-
ob in Ihrem Vertrag die
Kostenübernahme für Psychotherapie
enthalten ist
(es gibt individuelle Verträge, die
dies ausschließen)
-
ob es eine Begrenzung in der
Stundenzahl gibt, die von der Kasse
erstattet wird
-
wie die Erstattungshöhe für
Psychotherapie in Ihrem
Krankenversicherungstarif
ist
-
ob eine vorherige Beantragung der
Psychotherapie erforderlich ist und
wenn ja, auf einem speziellen
Formular, mit Bericht an den
Gutachter? Werden probatorische
Sitzungen erstattet?
-
ob eine ärztliche Verordnung verlangt
wird
-
ob sonstige besondere Bedingungen für
die Kostenübernahme gelten
Wie sieht es bei
Beihilfeberechtigung
aus?
Die Beihilfe übernimmt die vollen
Kosten für Psychotherapie, soweit dies
nicht schon von Ihrer Krankenkasse
übernommen wird. Gelegentlich teilen
sich auch private Krankenversicherung
und Behilfe die Kosten. Dies erfragen
Sie bitte bei Ihrer Beihilfestelle.
Dort erhalten sie auch die
Antragsformulare, die Sie bitte zu
einer unseren ersten Sitzungen
mitbringen. Die Beantragung der
Psychotherapie erfolgt wie bei
gesetzlichen Krankenkassen (s.o. Wie
sieht eine Psychotherapie konkret
aus?)
Wird der Inhalt der
psychotherapeutischen Gespräche
vertraulich
behandelt?
Selbstverständlich. Psychotherapeuten
unterliegen wie Ärzte gesetzlich der
Schweigepflicht. Außenstehende wie
Verwandte, Bekannte, Arbeitgeber oder
Kollegen, auch die Mitarbeiter der
Krankenkasse erhalten keinen Zugang zu
dem Inhalt unserer Gespräche. Sie
dürfen auch nicht erfahren, daß Sie
sich in psychotherapeutischer
Behandlung befinden (ausgenommen, diese
Information ist notwendig, wie z.B.
gegenüber Ihrer Krankenkasse beim
Psychotherapieantrag oder gegenüber
Ihrem behandelnden Arzt bei der
Überweisung zur Konsiliaruntersuchung).
Wenn inhaltliche Informationen über Sie
oder Ihre Behandlung weitergegeben
werden müssen (wie z.B. gegenüber dem
Gutachter zur Bewilligung einer
Therapie oder in Qualitätszirkeln
gegenüber anderen Psychotherapeuten zur
Qualitätssicherung innerhalb der
Psychotherapie), so geschieht dies
anonymisiert.